Prof. Dr. Gunnar Heinsohn schreibt am 04.11.2014 in seinem neuen Artikel „Goldstandard und die Hoffnungen der österreichischen Schule“:
„Ein Goldstandard ist dadurch gekennzeichnet, dass die Geldnoten nicht mit einer Vielzahl von Vermögensvarianten besichert werden dürfen (Immobilien, Wälder, Felder, Seen, Aktien etc.), sondern allein mit Goldvermögen gedeckt, also gegen physisches Goldvermögen einlösbar sind. Gold ist gleichwohl nicht automatisch aus sich heraus Geld, sondern kann zur Generierung von Geld erst beitragen, wenn es einen Eigentumstitel hat, also für die reinen Businessoperationen des Bepreisens, Belastens, Verpfändens, Kreditierens, Verzinsens, Verkaufens und Vollstreckens aktivierbar ist.“
 
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