Prof. Dr. Gunnar Heinsohn schreibt am 18.02.2015 in seinem neuen Artikel „Leitungswasser oder Champagner“:
„Für 1000 Euro kann man überall im Euroraum einkaufen, also vom Händler einfordern, was der mit 1000 Euro ausgepreist hat. Aber alle neunzehn unterschiedlichen Staatspapiere im Nennwert von 1000 Euro, die bei den neunzehn Euro-Emissionsbanken im Eigenkapital stehen und die bei ihnen von den Geschäftsbanken als Pfand für frische Euro eingereicht werden, haben nirgendwo denselben Preis von 1000 Euro. Der eine Verkäufer gibt sie – wie während der ersten Griechenlandkrise im Mai 2010 – nur für 1200 Euro her (D-Papiere), der andere verschleudert sie für 300 Euro (GR-Papiere). Das liegt daran, dass diejenigen nationalen 1000 Euro-Papiere, die aufgrund der Überschuldung der zuständigen Regierungen als nicht sicher bedienbar gelten, unter permanentem Deflationsdruck stehen.
Wenn nun in einem Land Zentralbanknoten über 1000 Euro gegen ein 1000 Euro-Staatspapier zum Marktpreis von 300 Euro emittiert werden, im nächsten jedoch Zentralbanknoten über 1000 Euro gegen ein 1000 Euro-Staatspapier zum Marktpreis von 1200 Euro in Umlauf gebracht werden, müssten sich die unterschiedlichen Besicherungsqualitäten des Geldes auch in unterschiedlichen Preisen (Wechselkursen) des Geldes ausdrücken. Eben das aber wurde im Euro-Raum von vornherein gesetzlich untersagt. Fast alle – außer Heinsohn/Steiger – haben damals gehofft, dass niemand die Besicherungen von Euro mit Champagner hier, aber mit Leitungswasser dort herausschmecken, die Währung also immer Champagneraroma verbreiten werde.
 
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