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Antwort auf das Posting von User B.M. im Malik Blog vom 18.07.2012 zum Thema Mit Deflation wird alles sonnenklar
„[…] Zentralbankgeld ist durch „nichts“ gedeckt. Bargeld welches zur Zentralbank gebracht wird kann maximal in andere Scheine oder Münzen gewechselt werden. Ein Anspruch auf ein vorhandenes Vermögen der Zentralbank oder aber des Staates besteht jedoch nicht. Blendet nun eine Wirtschaftstheorie solche, durch die Praxis gegebenen oder aber in den Bestimmungen der Zentralbank enthalten Fakten einfach aus, erscheint sie wenig geeignet die tatsächlichen Verhältnisse zu erklären. […]“
 
Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn, Bremen, 22.07.2012:
Im einstufigen Bankensystem kann jeder Halter der Noten einer „Zettelbank“ – mithin andere Banken sowie Nichtbanken (Publikum) – diese Scheine der Emissionsbank präsentieren und im Gegenzug die Herausgabe besichernden Eigentums verlangen. Im zweistufigen Bankensystem darf das Publikum in der Regel nicht mehr an den Schalter der Emissionsbank, also der jetzt zusätzlich geschaffenen Zentralbank. Für Laien und Ökonomieprofessoren kann deshalb der Eindruck entstehen, dass von nun an Geld ungedeckt in Umlauf komme bzw. aus „nichts“ geschöpft werde. Geschäftsbanken allerdings, die an den Tresen der Zentralbank dürfen, können diesen Eindruck nicht gewinnen. Denn wenn sie ihre Schuldsumme bei der Zentralbank begleichen, fordern sie für das dabei eingelieferte Geld das Pfandeigentum zurück, mit dem sie den Kredit besichern mussten. Die Zentralbank gibt dieses verpfändete Eigentum dann zurück und bucht die an sie zurückgeflossene Summe – abzüglich des Zinses und etwaiger Gebühren – aus. Das Geld ist damit genauso vernichtet wie der Kreditvertrag erfüllt ist. Beide Papiere können zerrissen und verbrannt bzw. im elektronischen Zeitalter gelöscht werden. Wenn aber die Geldnote noch gut erhalten ist, wird sie lediglich ausgebucht, als Formular aber für neuerliches Scharfmachen aufbewahrt, weil ja auch ihre Herstellung Geld kostet. Das Scharfmachen, also die Verwandlung eines bloßen Formulars in Geld erfolgt dadurch, dass von neuem ein Schuldner Kredit haben will, also Eigentum für die gewünschte Summe aus Tilgung plus Zins, die im Kreditvertrag nebst Rückzahlungsdatum genau verzeichnet ist, verpfänden kann.
Steht der Zentralbank das Pfand der Geschäftsbank aus welchem Grund auch immer nicht mehr zur Verfügung, dann muss sie für die refundierte Summe eigenes Eigentum herausrücken. Auch Verluste durch Preisverfall von Eigentum, das gegen frisches Geld angekauft wird (outright-Geschäfte), müssen aus dem Eigenkapital ausgeglichen werden.
Man sieht daran, dass im zweistufigen Bankensystem Geld keineswegs durch „nichts“ gedeckt ist, sondern sogar über eine vierfache Eigentumsbesicherung verfügt: (i) Eigentum der Zentralbank für die Notenbesicherung, (ii) Eigentum der Geschäftsbank für die Besicherung des Kredits zwischen ihr und der Zentralbank, (iii) Eigentum der Geschäftsbank für die Besicherung der durch sie weiterverliehenen Noten (seine Belastung bewirkt, dass ihr Zins über dem der Zentralbank liegt) und (iv) Eigentum des Schuldners der Geschäftsbank für die Besicherung des Kreditvertrags zwischen ihm und ihr.
Wie misst nun der Handel, ob eine Währung besichert ist? Durch ein simples Gedankenexperiment. Eine Zentralbank bietet ihr Eigentum und die Eigentumspfänder der bei ihr verschuldeten Geschäftsbanken zum Verkauf gegen die von ihr emittierten Noten an. Kann sie erstklassiges Material auf den Tresen legen, sausen die Noten begierig zu ihr zurück. Könnte sie lediglich „nichts“ auf den Tresen legen, würde ihre Noten sich scheu in die Ecke drücken und ihre Halter darüber nachdenken, wie man sie los werden kann, ohne im Gegenzug nur noch „nichts“ zu bekommen.
Das ist die Stunde der Ärzte, die oft mit dem Schimpfwort des Spekulanten belegt werden. Die Stunde ist natürlich längst da. Denn gegen ein griechisches etc. Staatspapier im Nennwert von 10.000 Euro als Pfand sind bis Mai 2010 (und darüber hinaus) von Euro-Zentralbanken 10.000 Euro an Geschäftsbanken verliehen worden, soweit diese Papiere nicht sogar direkt angekauft wurden. Auf dem Markt brachten diese Papiere 2011/12 nur noch rund 4.000 Euro. Legt eine Zentralbank ein solches Papier auf den Tresen, kann sie ihre 10.000 herausgeliehenen Euro nicht mehr aus dem Umlauf ziehen, sondern nur noch 4.000. Wieder schlägt die Stunde der Ärzte. Sie müssen die Schwellung (in Höhe von 6.000 Euro) beseitigen.

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