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Antwort auf das Posting von User WH im Malik Blog vom 18.07.2012 zum Thema Ökonomische Streitereien und der Zweck dieses Blogs
[…] dass ein Neuanfang quasi immer nur durch Zwangsübertragung bisher nicht belasteten Bürgereigentums an den Staat funktioniere. […]
 
Prof. Dr. Dr. Gunnar Heinsohn, Bremen, 22.07.2012:
Zur Eigentumswirtschaft gehört, dass bei Nichttilgung einer Schuld Eigentum übertragen, also das Pfand herausgegeben werden muss, mit dem der Schuldner den Kreditvertrag besichern musste. Reicht das Eigentum des Schuldners nicht aus oder hat er es nicht mehr, dann muss der Gläubiger (Geschäftsbankeigentümer) das an ihn nicht zurückgeflossene, aber von ihm bei der Zentralbank oder bei Einlegern geschuldete Geld, durch eigenes Eigentum ausgleichen. Gelingt das nicht, so dass er bei der Zentralbank nicht tilgen kann, dann muss die Zentralbank die an sie nicht zurückfliessende Summe aus ihrem Eigentum (Eigenkapital) glattstellen. Deshalb kann auch sie Bankrott gehen. Das geschieht oft genug, wird dem Publikum aber nicht offenbar, weil der Staat als Eigentümer letzter Hand seine Zentralbank mit frischem Eigentum versorgt. Das geschieht heutzutage zumeist durch Schulden, die er im Namen der Staatsbürger zeichnet.
Längst aber haben Staatsbürger (nicht Unternehmen oder Privatbürger – der Leistungssektor mithin) die meisten Schulden. Da Staatsbürger ohne Haftungsmasse sind und nicht arbeiten (das tun Privatbürger für die Begleichung ihrer eigenen Schulden), fragt man, wo man bei Nichttilgung ihrer Schulden das dann zu übertragende Eigentum holen kann. Der Staat hat dann etliche Möglichkeiten, von denen hier drei skizziert werden: (1) Er legt den Gläubigern, denen die Staatsbürger all die Billionen schulden, eine Sondersteuer (Vermögensabgabe) auf, mit der die Staatsschuld so weit heruntergefahren wird, dass sie wieder aus den gewöhnlichen Steuern der Privatbürger bedient werden kann. Eine solche Vermögenssteuer trifft relativ wenige Bürger, kann aber durchaus Milliardäre zu Multimillionären degradieren. Gleichwohl behält diese Minderheit Verschuldungsfähigkeit, weil ihr ja nur ein Teil des Vermögens weggesteuert wird. (2) Er nimmt den gewöhnlichen Privatbürgern über ihre Steuern hinaus zusätzlich Eigentum ab, so dass er mit diesen Zusatzeinnahmen die Gläubiger der Billionen weiter bedienen kann. Das kann allerdings viele Privatbürger ruinieren und so die Steuerbasis unterminieren. (3) Er bankrottiert, kann seine Zentralbank also nicht mehr rekapitalisieren, weil er ihr nur noch unbedienbare Staatschulden übertragen könnte. Danach würde er die Grosseigentümer aus Alternative (1) zwar nicht per Enteignung, aber doch über Zwangshypotheken nötigen, erstklassiges Eigentum für die Besicherung einer neuen Währung – auf Zeit und gegen Anteil am Zins – zur Verfügung zu stellen.
So unterschiedlich diese Lösungen auch aussehen mögen, immer geht es auch in Zukunft darum, Eigentum für die Besicherung einer Währung und Eigentum für die Besicherung von Krediten zur Verfügung zu haben. Da Wirtschaften allein über die Verschuldungsfähigkeit von Privatbürgern am Laufen gehalten werden kann, empfiehlt sich immer die Lösung, die den meisten Bürgern Eigentum als Pfand für die Kreditbesicherung belässt.

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