Alles im Interesse des Shareholders? Nun sollen die neuen Bonusregeln streng an den Interessen der Firmeneigentümer orientiert sein, und das soll z. B. in der Schweiz durch den Verwaltungsrat als oberstes Führungsgremium, sichergestellt werden. Gut!
Gut? Wären die neuen Regelungen wirklich im Interesse von Unternehmens-Eigentümern, könnte man zustimmen. In Wahrheit sind diese aber nur im Interesse von Papier-Eigentümern.
Denn, was ist eigentlich ein heutiger Aktionär? Wissen die Bonusregler nicht, dass der frühere Share-Holder längst zum Share-Flipper geworden ist?
Die durchschnittliche Halteperiode von Aktien ist seit Jahren am Sinken und liegt inzwischen unter 1 Jahr. Statt, wie früher, Aktien zu kaufen und im Vertrauen auf das Unternehmen als Vermögen jahrelange zu halten, werden Aktien heute als Papier gekauft, um damit einen schnellen Kursgewinn zu erzielen.
In den Generalversammlungen wählen somit nicht Eigentümer im früheren Sinne, sondern zumeist Fondsmanager das oberste Führungsgremium – und sie tun es nach ihren rein kurzfristigen Geldinteressen. Danach „schmeissen“ sie ihre Aktien oft schon wenige Wochen später auf den Markt und verlassen das Schiff. Am Unternehmen und seiner Tätigkeit sind sie zumeist gar nicht interessiert, sondern nur an der kurzfristigen Aktien-Performance. Was das Unternehmen tut, wissen sie häufig gar nicht oder nur oberflächlich.
Das oberste Führungsgremium bleibt aber, und bestimmt unter Umständen während Jahren den Kurs des Unternehmens. Gemäss neuen Bonusregeln würdensie dies also tun im Interesse von Eigentümern, die es längst nicht mehr gibt, an deren Stelle nun ähnlich kurzfristige Papier-Flipper stehen.
Aus diesem – aber auch anderen Gründen – operieren die bisher als Reform gedachten Neuregelungen an den geänderten Wirklichkeiten vorbei und verpuffen, denn Eigentümer im ursprünglichen Sinne des Aktienrechtes gibt es kaum noch. Würde in deren Interesse gearbeitet, wäre das noch immer in Ordnung. Unter den heutigen geänderten Umständen führen auch die neuen Bonusregelungen systematisch zur Fehlsteuerung von Unternehmen.
Die Lösung dafür wäre einfach und absolut durchschlagend. In meinen Büchern habe ich sie ausführlich dargestellt. Durch Nachdenken über die neuen Wirtschaftsrealitäten kommt man aber auch von allein darauf.
Meine Information ist – und die ist schon über drei Jahre alt – dass die Haltedauer von Aktien bei drei Monaten sei.
Klar – die Aktien wurden zu einem „selbständigen Produkt“, das überhaupt nichts mehr mit den Unternehmen zu tun hat (wenn sie erstmal ausgegeben wurden).
Sehr geehrter Prof. Malik, in Deutschland gab es mal einen steuerlichen Anreiz, Aktien langfristig zu halten, wie Sie sicher wissen. Wer Aktien länger als 12 Monate in seinem Depot hielt, für den war der Gewinn beim Verkauf steuerfrei. Diese Reglung wurde zum Ende des Jahres 2008 abgeschafft, womit sich die Entwicklung hin zum „Shareflipper“ in Deutschland weiter verstärken sollte. Sehr geehrter Herr Malik, wäre ein steuerlicher Anreiz der langfristige Anleger durch eine Steuerbefreiung oder -erleichterung belohnt nicht ein mögliches und geeignetes Werkzeug um die Entwicklung hin zum „Shareflipper“ abzuschwächen oder gar eine neue Ära des langfristig orientierten Investors zu befördern?… Weiterlesen »